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Aktuelle Informationen zum derzeitigen Medienthema "Feinstaubfilter - angebl. Pflicht für alle Holzheizungen"
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Aus aktuellem Anlass wollen wir hier versuchen, etwas Klarheit in das Dunkel zu bekommen. Denn viele derzeitige bzw. zukünftige Besitzer von Biomasseheizungen und allgemeine Interessenten an Biomasseheizungen sind völlig verunsichert.

nachfolgend finden Sie aktuelle Pressemeldungen zum Thema aus dem Bundesumweltministerium in Berlin. Wir haben die entscheidenden Aussagen fett gezeichnet.

unser Fazit vorweg: keine Panik!

"Ein Schelm, wer dabei Böses über die konventionelle Energiewirtschaft denkt"
es hat sich wieder einmal gezeigt, wie Fakten, auch von den Medien, verdreht werden können.

Pelletsheizungen und neuere Kaminöfen haben definitiv kein Feinstaubproblem und keine Filterpflicht!
In Einzelfällen muss eventuell eine Emmisionsprüfung durchgeführt werden.

Pelletsheizungen sind nicht vergleichbar mit Dieselmotoren!
der anfallende Feinstaub ist anders und bei weitem nicht so gesundheitsgefährdend,
wie der Feinstaub aus Ölheizungen und Dieselmotoren.

Es ist bisher nur der Plan eines Gesetzes!
Der SPD-Koalitionspartner CDU/CSU ist davon nicht wirklich begeistert, und wird wohl so auch nicht mitziehen.

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BMU-Pressedienst Nr. 322/07 Luftreinhaltung/ Feinstaub Berlin, 26. November 2007

"Luftreinhaltung/Feinstaub - die Feinstaubbelastung aus Öfen und Kaminen muss reduziert werden"

Holz ist eine erneuerbare Energiequelle und aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Heizung von Räumen führt jedoch zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat in den letzten Jahren bedenklich zugenommen. Mit der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - verfolgt das Bundesumweltministerium das Ziel, die Vorteile der regenerativen Energie zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren.

Es besteht dringender Handlungsbedarf. Vor allem Staubemissionen aus kleineren Feuerungsanlagen bereiten Umwelt- und Gesundheitsexperten Sorgen: Rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub. Die Gesamtmenge dieses Feinstaubs übersteigt mittlerweile diejenige aus den Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw.

Der vorliegende Entwurf sieht erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen im Betrieb und für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen.

Diese Grenzwerte werden von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter erreicht.

Auch für bestehende Anlagen sollen bestimmte Grenzwerte festgelegt werden.

Sofern für diese Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage im Rahmen eines langfristig angelegten Sanierungsprogramms in den Jahren 2014 bis 2024 ausgetauscht werden.

Den Betreibern wird also genügend Zeit für die individuelle Planung eingeräumt. Denn wenn eine Nachrüstung oder ein Austausch ansteht, sind die Anlagen im Schnitt 30 Jahre alt.

Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, werden gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen.

Der Entwurf zur Novelle soll im Anfang 2008 dem Kabinett zugeleitet werden. Anschließend sieht das Verfahren die Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates vor.

Weitere Informationen im Internet unter:
www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php

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die nachfolgende erste Pressemeldung aus dem Bundesumweltministerium hatte eine Lawine losgetreten.

Potsdam/Berlin - Wer zu Hause mit Pellets oder Kohle heizt, muss in den kommenden Jahren umrüsten.
(dies ist mal wieder eine pauschale Fehlaussage, die die Medien 1 zu 1 übernommen hatten!)

Denn der Bund will den Feinstaubausstoß von Kamin- und Kachelöfen per Gesetz verringern. Anlass ist der steigende Verkauf von Heizöfen zur Holzverbrennung, deren Einsatz die Feinstaubbelastung der Luft erhöht. Bernhard Remde, Abteilungsleiter im brandenburgischen Umweltministerium, erklärt: "Es geht aber nicht darum, der Oma ihren Kamin abzustellen." Denn bereits heute würden etliche Feuerungsanlagen die geforderten Grenzwerte einhalten.


Erstens: Künftig muss jeder Betreiber nachweisen können, dass sein Kamin oder Ofen die Grenzwerte einhält.

Dazu hat er mehrere Möglichkeiten. Er kann eine Bescheinigung des Herstellers vorweisen, die belegt, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte einhält.

Zweitens: kann man vor Ort prüfen lassen, ob die Anlage die Grenzwerte einhält.

Drittens: erst dann müsste eventuell ein Filter zur Reduzierung der Staubemissionen eingebaut werden.


Welche Fristen sind einzuhalten?

Es gelten vier verschiedene Übergangsfristen, an denen sich die Schornsteinfeger künftig bei ihren Kontrollen orientieren sollen. Bis zum Jahr 2014 müssen alle Öfen nachgerüstet oder abgestellt werden, die vor dem 1. Januar 1975 zuletzt auf ihre technische Funktionsfähigkeit hin geprüft wurden (die sogenannte Typenprüfung). Bis Ende 2017 sind im Zeitraum 1975 bis 1984 geprüfte Öfen umzustellen. Bis 2020 Öfen, die zwischen 1985 und 1994 untersucht worden waren. Bis 2024 dann gilt die Nachrüstpflicht für die 1995 bis zum Inkrafttreten der Novelle typisierten Öfen. Die Typenprüfung ist am Ofen ablesbar - wenn nicht, ist der Hersteller zu fragen.

Welche Grenzwerte gelten?

In der Stufe 1, die unmittelbar nach Inkrafttreten der Novelle einzuhalten ist, sollen Grenzwerte gelten, die dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen und von modernen Anlagen bereits eingehalten werden können. In der Stufe 2 ab dem Jahr 2015 soll für Staub generell ein Grenzwert von 20 Milligramm pro Kubikmeter gelten. Modernste Anlagen wie Pellet-Heizungen mit dem Blauen Engel halten diesen Wert bereits ein.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für die Messung des Schornsteinfegers betragen nach Angaben des Bundesumweltministeriums zwischen 100 und 150 Euro. Im Falle einer Umrüstung sollen sich, so das Ministerium, die Anschaffungskosten je nach Filtertyp und individueller Ofenkonstruktion auf 200 bis 500 Euro belaufen. Einfachere Einzellösungen könnten unter 200 Euro kosten.

Gerhard Weiss, dessen Berliner Firma sich auf den Einbau von Pellet- und Hackgutheizanlagen spezialisiert hat, gab die Kosten einer Nachrüstung dagegen mit 1000 bis 1400 Euro an.

Wie steigt die Luftqualität?

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wurden im Jahr 2005 aus Öfen und Kaminen rund 24 Millionen Tonnen Staub in die Luft abgegeben. Mit der Neuregelung soll die Feinstaubbelastung im Jahr 2025 nur noch 10 Millionen Tonnen betragen.

Weitere Infos im Internet:
www.bmu.de/luftreinhaltung/doc/

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Holzpelletheizungen haben kein Feinstaubproblem.

In verschiedenen Medienberichten wurde in den vergangenen Wochen vor Holzpelletheizungen gewarnt. Diese würden zu viele Feinstäube emittieren, was zu Krebs führen könne. Wissenschaftler, Behörden und Verbänden widersprechen entschieden: Diese Aussagen beziehen sich nicht auf den aktuellen Sachverhalt.

Der Deutsche Energie-Pellet-Verband weist darauf hin, dass Pelletheizungen nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen vielmehr einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Feinstaubemissionen leisten. Bei den technisch ausgereiften Pelletheizungen, die heutzutage am Markt sind, ist der Feinstaubausstoß sehr gering (5 bis 20 Milligramm pro Kubikmeter). Er liegt deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 150 Milligramm pro Kubikmeter.

Besonders emissionsarme Pelletöfen und –heizkessel wurden sogar mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnet. Pelletöfen emittieren zwar die gleiche Menge an Feinstaub wie Ölheizkessel, sie sind aber im Gegensatz zu Feinstäuben aus Ölheizanlagen umweltfreundlich – durch die CO2-Neutralität. Es kann also nicht heißen: „Öl statt Holz“, sondern: Neue Holzheizungen statt alter Anlagen.

Ausgewiesene Fachleute unterstützen diese Argumentation: Prof. Thomas Nussbaumer vom Schweizer Ingenieurbüro Verenum bestätigt in seinem Gutachten, dass Feinstäube aus vollständiger Pelletverbrennung in den menschlichen Atemwegen fast vollkommen gelöst werden. Im Gegensatz zu den Feinstäuben aus der Diesel- und Ölverbrennung.

Auch das Umweltbundesamt stellt den Pelletheizungen ein gutes Zeugnis aus. Ihr Bioenergie-Experte Bruno Krause sagt: „Pelletkessel sind die beste Holzfeuerung". So liegt die Vermutung nahe, dass die konventionelle Energiewirtschaft über die Medien eine gezielte Desinformationspolitik (wie in Österreich bereits geschehen) betreibt, um von den eigenen Feinstaubproblemen bei Heizöl und Diesel abzulenken – schließlich hat sie kein Interesse an einer zunehmenden Marktakzeptanz von erneuerbaren Energien.

Weitere Informationen zum Thema unter:

www.blauer-engel.de
www.depv.de
www.sonnenseite.com

 
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