
Beratung und
gewässerschonende Landbewirtschaftung
in Wasserschutzgebieten
des Wetteraukreises und östlichen Hochtaunuskreises
Historie
Im Zeitraum Februar 2002 bis Februar 2008 wurde das Beratungsprojekt Gewässerschonende Landbewirtschaftung in Wasserschutzgebieten erfolgreich durch die Berater des MR Wetterau in 19 Wasserschutzgebieten (WSG) von 10 beteiligten Wasserversorgungsunternehmen (WVU, zusammengeschlossen in einem Beratungsverbund) etabliert und umgesetzt. Das Projekt wurde in diesem Zeitraum durch das Land Hessen gefördert und durch die beteiligten WVU gegenfinanziert. Ziel des Projektes war es, eine grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung in Form einer Übergeordneten Kooperationen in WSG der Nitratbelastungsklasse B und einigen, durch die Obere Wasserbehörde ausgewählten, WSG der Klasse C zu etablieren.
In diesem Zeitraum sind in den beratenen WSG alle definierten kurz- bis mittelfristigen Erfolgskriterien erreicht worden. In der Mehrzahl der WSG konnten bereits auch die langfristig formulierten Ziele (Verhinderung eines weiteren Nitratanstieges bzw. Senkung der Nitratwerte) umgesetzt werden. Zudem wurde in den vergangenen Jahren die Intensität der Beratung in allen WSG deutlich vertieft und hat mittlerweile das Niveau von Lokalen Kooperationen erreicht.
Durch die nachweisbaren Beratungserfolge ist es gelungen, mit nahezu allen beteiligten Wasserversorgern langfristige Beraterverträge abzuschließen und somit der Beratung in den WSG eine langfristige Perspektive zu geben. Nur so ist es möglich, die bisherigen Erfolge auf Dauer zu sichern und auszubauen.
Aufgrund der beschriebenen unbefristeten Weiterführung der Beratung war der Projekt-Charakter nicht mehr gegeben. Das „Beratungsprojekt Gewässerschonende Landbewirtschaftung in WSG“ wird deshalb seit 2008 als „Sachgebiet Grundwasserschutz“ beim MR Wetterau bezeichnet.
Neben des WSG des Beratungsverbundes sind die Berater des Sachgebietes mit der Umsetzung Lokaler Kooperationen zwischen Land- und Wasserwirtschaft in WSG weiterer Auftraggeber betraut.
Beratungstruktur - beteilgte Behörden und Institutionen
- Neun Wasserversorgungsunternehmen (WVU) bzw. Kommunen als Auftraggeber im Beratungsverbund (OVAG, Stadtwerke Büdingen, Stadtwerke Bad Homburg, Stadtwerke Bad Vilbel, Stadtwerke Nidda,Gemeinden Ranstadt, Kefenrod, Grävenwiesbach und Glauburg)
- Ca. 210 Landbewirtschafter als bedeutendste Flächennutzer in denWSG des Verbundes
- RP Darmstadt, Abt. Umwelt (RPU) Frankfurt und Wiesbaden als Obere Wasserbehörde verantwortlich für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten
- Wetteraukreis als untere staaliche Verwaltungsbehörde sowie an der Finanzierung der Beratung beteiligt
- Maschinenring Wetterau e.V., Leitung und Umsetzung der Beratung sowie an der Finanzierung der Beratung beteiligt
- Fachdienst Landwirtschaft bzw. Amt für den ländlichen Raum der Landräte des Wetterau- und Hochtaunuskreises als Vollzugsbehörden der landwirtschaftlichen Fachgesetze und zuständig für fachliche Stellungnahmen zu WSGVO
- Untere Wasserbehörden als Vollzugsbehörde des Wasserrechts der Landräte des Wetterau- und des Hochtaunuskreises
- Ing.-Büro Schnittstelle Boden, beratend tätig

Abb. 1: Wetteraukreis mit Beratungs-WSG
Zielsetzung und Erfolgskontrolle
Aufgrund des komplexen Wirkungsgefüges „Niederschlag-Boden-Grundwasser“ wirken sich auch erfolgreiche Grundwasserschutzmaßnahmen oft erst nach 5 bis >30 Jahren auf die Nitratgehalte im Grundwasser aus. Dies ergab zuletzt eine umfangreiche Evaluierung der Grundwasserschutzberatungen in Hessen, die im Auftrag des hessischen Umweltministeriums durch die Universität Giessen 2006 durchgeführt wurde. Zur Bewertung des Beratungserfolges ist es daher erforderlich, neben langfristigen auch kurz- bis mittelfristige Erfolgskriterien zu definieren.
Kurz- bis mittelfristige Erfolgskriterien
- Etablierung einer grundwasserschutzorientierten Landbewirtschaftung sowie deren dauerhafte Aufrechterhaltung
- Etablierung von Kooperationen zum Grundwasserschutz und zur Erhaltung der Landbewirtschaftung im WSG zwischen Wasserversorgern und Landbewirtschaftern sowie deren schriftliche Fixierung durch Vereinbarungen
- Steigerung der Flächenanteile auf denen die Beratungsempfehlungen umgesetzt werden
- Verminderung von Nährstoffbilanzüberschüssen auf Schlagebene
- Senkung der Rest-Nmin-Gehalte der Dauerbeobachtungsflächen
- Steigerung des Flächenanteils auf dem Grundwasserschutzmaßnahmen (Zwischenfruchtanbau, etc.) umgesetzt werden
- Verringerung spezifischer lokaler Belastungen (z.B. Beweidungskonzepte, Gülleverteilpläne zur Vermeidung pathogene Keimbelastungen in den Wasserfassungen)
- Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Landwirte (Rundbriefe, Abendveranstaltungen, Feldtermine)
Langfristige Erfolgskriterien
Klasse B-Wasserschutzgbiete (15-25 mg/l Nitrat)
- Präventive Erhaltung des Nitratniveaus der Belastungsklasse B
- Vermeidung der Überschreitung des Richtwertes von 25 mg NO3/l
- Im Falle steigender Trends: Trendabschwächung oder -umkehr
- Langfristige Akzeptanz und aktive Mitarbeit der Landwirte
Klasse C- Wasserschutzgebiete (>25 mg/l Nitrat)
- Vermeidung der Überschreitung des Grenzwertes von 50 mg NO3/l
- Im Falle steigender Trends: Trendabschwächung oder –umkehr
- Langfristige Akzeptanz und aktive Mitarbeit der Landwirte
Beispiele für Arbeitsschwerpunkte und Leistungen der Beratung
Optimierung der Nährstoffausnutzung
- Vermeidung von Nährstoffüberschüssen
- Düngeempfehlungen auf Basis von rund 300 Nmin-Dauerbeobachtungsflächen in den Wasserschutzgbieten
- Düngeberatung vor Ort mit Hilfe von Chlorophyllmessungen bei Wintergetreide und Berechnung des Erweiterten Bilanzansatzes
- Nährstoffbilanzierung auf Betriebs- und Schlagebene
- Optimierung des Einsatzes Organischer Dünger (Unterstützung/Empfehlungen bei Nährstoffgehaltsbestimmung, Ausbringungsplanung, geeignete Ausbringungstechnik
Optimierung der Nährstoffausnutzung
- Vermeidung von Nährstoffverlusten
- Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen zur Fixierung von wasserlöslichem Stickstoff über die winterliche Sickerperiode
- Verbesserung Bodenfruchtbarkeit und Bodenstruktur
- Gewässerschonende Bodenbearbeitungs- und Anbausystemen
- Reduzierte Bodenbearbeitung, Mulchsaat
Hilfestellung beim Umgang mit geltenden Gesetzen und Verordnungen zur ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung
- Düngverordnung
- Zahlreiche Cross-Compliance-Vorgaben
- Bundes- und Hessisches Wassergesetz
- Bundesbodenschutzgesetz
- Bundesnaturschutzgesetz
- Wasserschutzgebietsverordnung
- etc.
Kontakt:
Maschinenring Wetterau e. V.
FRANK LOTZ
Kölner Str. 10
61200 Wölfersheim
Telefon: 06036/9787-12
Fax: 06036/9787-632
eMail: f.lotz@mr-wetterau.de
www.mr-wetterau.de