Die angeführten Sätze sind Richtsätze für den überbetrieblichen Maschineneinsatz zwischen landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.
Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind abweichende Vereinbarungen möglich. Dabei ist insbesondere auf die Flächengrößen, Parzellenform, Hanglage, Hof-Feld-Entfernung, Sonderwünsche, Einsatzbedingungen etc. zu achten.
Denken Sie daran:
Preisabsprachen vor der Arbeitserledigung vermeiden unnötigen Ärger danach!
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