Düngebedarf Frühjahr

 

Neues aus der Düngeverordnung: Die Düngebedarfsermittlung

Die neue Düngeverordnung fordert die Erstellung und Dokumentation von Düngebedarfsberechnungen zu den einzelnen Kulturen.
 

 

 

Mitglieder sehen nach dem Login nachfolgend ein Excel-Tool zur Berechnung.

 

Der damit errechnete Düngebedarf gibt die maximale zulässige N-Düngung nach DüV an. Das wirtschaftliche Optimum liegt meist deutlich unter diesem Wert und kann nur für den Einzelschlag errechnet werden. Dazu bieten wir mit unserem Beratungsteam Gewässerschutz die bewährte Berechnung einer differenzierten Düngeempfehlung an.
 

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen, Fragen, oder wünschen Beratung rund um das Thema Düngung, dann wenden Sie sich gern an einen der aufgeführten Mitarbeiter!

Beratung Gewässerschutz, Telefon: 06036-9787-100

MR-Wetterau:                    Yannick Nagel, Telefon: 06036-9787-44

Kompostierung Wetterau:   Georg Dierschke, Telefon: 06036-9787-21