Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Wetteraukreis

Über die Wasserrahmenrichtlinie

Die im Jahr 2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) hat die Erreichung bzw. die Erhaltung eines "guten Zustands" des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer zum Ziel. In allen EU-Mitgliedstaaten sollen zum Schutz vor diffusen und punktuellen Stoffeinträgen bzw. zur Verbesserung und Sanierung der Gewässer Maßnahmen für die Flussgebietseinheiten geplant und durchgeführt werden.

Dabei gibt die WRRL Bearbeitungszeiträume und -fristen vor. Aufbauend auf der Bestandsaufnahme (2004) wurden Monitoringprogramme zur Überwachung des Zustands der Gewässer entwickelt (2006). Bis Ende 2009 wurden zur Umsetzung der Ziele der WRRL Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten aufgestellt, die durch Bewirtschaftungspläne gesteuert und seit 2010 umgesetzt werden. Derzeit befinden wir uns bereits im 2. Bewirtschaftungszyklus 2016-2021.

Bei der WRRL-Bestandsaufnahme erreichten einige Grundwasserkörper in Hessen aufgrund von diffusen Nitrat- und Pflanzenschutzmittelbelastungen den „guten Zustand“ nach WRRL nicht. Weitere Analysen der Immissions- und Emissionssituation auf Gemarkungsebene ergaben, dass ein erheblicher Teil der diffusen Stickstoffeinträge in das Grundwasser auf Einträge aus der Landwirtschaft zurückzuführen ist. Zur Reduzierung dieser Einträge wird den Landwirten in zahlreichen Maßnahmenräumen in Hessen eine kostenlose landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung angeboten.

Ziel ist die Etablierung von grundwasserschonenden Maßnahmen und Bewirtschaftungsweisen. Im Maßnahmenraum Wetteraukreis startete diese Umsetzung im Herbst 2012. Neben der Gewässerschutzberatung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft werden auch für andere punktuelle und diffuse Belastungsquellen wie z.B. Kläranlagen, Industrie und Siedlungen Maßnahmen ergriffen. Details hierzu finden Sie auf der Website des Landes Hessen zur Umsetzung der WRRL:

 

Zur Umsetzung im Wetteraukreis

Die grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung auf freiwilliger Basis, die bereits seit Mitte der 1990er Jahre in den Wetterauer Wasserschutzgebieten mit großem Erfolg umgesetzt wird, bildet ein zentrales Instrument zur Erreichung der Ziele der WRRL.

Sie erfolgt in 83 Gemarkungen des Wetteraukreises (vgl. Karte Belastungsindizes), für die gemäß der Untersuchungen des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG) ein mittleres bis sehr hohes Stickstoffbelastungspotenzial abgeleitet wurde. Beratungsbeauftragt sind zwei Beratungsunternehmen der Region, welche gleichermaßen auf langjährige Erfahrungen und Erfolge in der Umsetzung von WSG-Kooperationen im Kreisgebiet zurückblicken können.

Unter Berücksichtigung der Lage dieser WSG-Kooperationen wird die Wasserrahmenrichtlinie seit Oktober 2012 bzw. März 2013 in 43 bzw. 40 Gemarkungen durch den Maschinenring Wetterau e.V. bzw. das Ingenieurbüro Schnittstelle Boden umgesetzt (vgl. Karte Zuteilung der Gemarkungen). Auf diese Weise können Synergieeffekte durch regionale Kenntnisse der landwirtschaftlichen und standörtlichen Strukturen ausgeschöpft werden und die bestehenden Kooperationen als wertvolle Keimzellen für die Grundwasserschutzarbeit dienen.

Im Fokus der Beratung stehen die Optimierung der Stickstoffdüngung und die Effizienz des Nährstoffeinsatzes der Betriebe. Anders als Gewässerbelastungen aus Abwässern haben landwirtschaftliche Stoffeinträge in das Grundwasser oft vielfältige Ursachen. Die langjährige Bewirtschaftung der Flächen nimmt darauf ebenso Einfluss wie die Witterung im Vegetationsverlauf, die Eigenschaften des Bodens, das Lokalklima und sonstige standörtliche Besonderheiten. Deswegen erlaubt nur eine differenzierte, langfristige Betrachtung einzelner Flächen eine Bewertung hinsichtlich des Gefährdungspotenzials für das Wasser ebenso wie Empfehlungen zur Optimierung der Bewirtschaftung.

Das Konzept der WRRL sieht eine Beratung auf Ebene der Gemarkungen vor, die durch ein bis drei Leitbetriebe repräsentiert werden sollen. Den Gemarkungen wurden modellierte Belastungsindizes zugewiesen, um die möglichen Stickstoff-Eintragspotenziale einstufen zu können und Beratungsmittel effizient einzusetzen. Errechnet wurden sie anhand von Landnutzung, Standorteigenschaften und gemessenen Stickstoffwerten in Brunnen und folgen einer Abstufung von „sehr hoch“ bis „sehr gering“.

Die Betreuung der Gemarkungen mit einem geringen und sehr geringen Stickstoffbelastungspotenzial liegt in der Verantwortung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen.

Maschinenring Wetterau und Schnittstelle Boden leisten bei Gemarkungen mit einem höheren Belastungspotenzial eine vertiefende Zusatzberatung zur Reduzierung der Stickstoffverlagerung ins Grundwasser.

Mehr Informationen

Mehr Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Wetteraukreis finden Sie

  • auf der offiziellen Homepage der WRRL-Beratung
  • auf dem Internetauftritt der Schnittstelle Boden zu den Gemarkungen im Wetteraukreis