Im Jahr 2018 ist die Stroffstrom-Bilanz in Kraft getreten. Sie muss erstmalig für das Jahr 2018/2019 erstellt werden. (Ausnahme: Betriebe die ihre Nährstoffbilanz nach dem Kalenderjahr berechnen, müssen auch ihre Stoffstrombilanz so berechnen.) Die Bilanz muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vorliegen.

Ob Sie eine Stoffstrombilanz erstellen müssen, können Sie hier erkennen

Unter dem beigefügten Link finden Sie auf der rechten Seite unter "Düngerecht" die Excel-Datei zur Berrechnung der Stoffstrombilanz.

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