Aktuelles: Gesetzgebung Wasserschutz

Mit dieser Seite möchten wir versuchen, Sie bezüglich der rechtlichen Vorgaben auf dem Laufenden zu halten. Diese Auflistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

 

Ausnahmeregelungen zur streifenförmigen Ausbringung von org. Düngern

Ab dem 01.02.2025 wird es Neuregelungen der Ausnahmen von der Pflicht zur streifenförmigen Ausbringung von flüssigen organischen Düngern geben (DüV §6). 

Ausnahmen von der streifenförmigen Ausbringungsverpflichtung können in folgenden Sonderfällen ausgesprochen werden:
1)       Bei sehr geringen Trockensubstanzgehalten der organischen Dünger
2)       Auf stark hanggeneigten Flächen (> 20%)
3)       Auf sehr kleinen und unförmigen Schlägen
4)       Bei bestimmten Mindestdichten an Streuobstbäumen
5)       Bei weiteren betrieblichen Besonderheiten

Untenstehend finden Sie Links, die zu Hinweisen und einem Antragsformular zur Umsetzung der Ausnahmeregelungen von der Pflicht flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel auf bestelltem Ackerland, Grünland, Dauergrünland und Flächen mit mehrschnittigen Feldfutterbau streifenförmig auf- oder direkt in den Boden einzubringen. Außerdem finden Sie dort eine Datei in der beschrieben steht, wie die Shapedaten der Schläge des Agrarportal-Hessen heruntergeladen und als Layer im GeoBox-Viewer dargestellt werden können. Die Funktion erleichtert die Abgrenzung der Hangneigungskacheln in den Randbereichen der Schläge.


NEUAUSWEISUNG MIT NITRAT BELASTETER UND EUTROPHIERTER GEBIETE

- 08.12.2022 - 

Auführung der neuen Regelungen in ausgewiesenen Gebieten nach § 13a, die seit dem 01.12.2022 gelten.

Links zu mit Nitrat belasteten Gebieten und eutrophierten Gebieten.

Neuausweisung mit Nitrat belasteter und eutrophierter Gebiete

- 08.02.2021 -

Auführung der neuen Regelungen in ausgewiesenen Gebieten nach § 13a, die seit dem 01.01.2021 gelten. Links zu mit Nitrat belasteten Gebieten und eutrophierten Gebieten.

Wasserhaushaltsgesetz: Gewässerrandstreifen

- 19.06.2020 -

Am 19.06.2020 ist eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes in Kraft getreten. Diese regelt u. a. die Breite von Gewässerrandstreifen auf Flächen mit > 5% Hangneigung neu.