Aktuelles: Gesetzgebung Wasserschutz
Hessisches Wassergesetz: Gewässerrandstreifen
Am 28. Mai 2018 wurde das Hessische Wassergesetz novelliert.
Seitdem gelten folgende Vorgaben bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Düngung und Bodenbearbeitung in der unmittelbaren Nähe von Gewässern:
- der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist im Bereich von 4 m ab der Böschungsoberkante verboten.
- das Pflügen ist in einem Bereich von 4 m ab der Böschungsoberkante ab dem 01.01.2022 verboten.
- bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in diesen Bereichen kann ab dem 01.01.2022 ein angemessener Geldausgleich gewährt werden.
Bitte beachten Sie die größeren Abstandsauflagen, die sich auf hanggeneigten Flächen > 10% durch die Düngeverordnung ergeben.
Das Gesetz betrifft jedoch nur Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Welche das sind können Sie in einer Internet-Anwendung überprüfen: