Zwischenfruchtanbau
Der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen zählt zu den wichtigsten Grundwasserschutzmaßnahmen, da die Bestände Stickstoff in der Biomasse konservieren und Verlagerungen während der winterlichen Sickerperiode verhindern. Ferner wird Stickstoff organischer Düngergaben nach der Ernte zur Zwischenfrucht effizient in Pflanzenmasse konserviert. Darüber hinaus nutzen die Kulturen dem Erosionsschutz, haben eine positive Auswirkung auf den Humushaushalt, die Bodenstruktur und das Wasserhaltevermögen. Das Thema Zwischenfruchtanbau ist daher ein fundamentaler Bestandteil der Beratung zur grundwasserschonenden Landbewirtschaftung, die folgendermaßen umgesetzt wird:
- Informationsschreiben
- Persönliche Beratung zum Anbau von Zwischenfrüchten, HALM und Greening-Programmen
- Überbetrieblicher Einkauf Zwischenfruchtsaatgut
- Anlage von Demoversuchsflächen
- Feldbegehungen von Demoversuchsflächen
Nutzen des Zwischenfruchtanbaus
Stickstoffkonservierung
Der mineralisierte Stickstoff im Boden im Herbst nach der Ernte wird durch einen Zwischenfruchtanbau erheblich reduziert. Hierbei wird eine Nitratauswaschung ins Grundwasser reduziert und der Stickstoff konserviert. Im Laufe der folgenden Jahre wird dieser für die Kulturpflanzen verfügbar, somit wird die Stickstoffeffizienz gesteigert und dem Gewässerschutz Rechnung getragen.
Die Abbildung zeigt die durchschnittliche Minderung des Nmin-Wertes zu Vegetationsende von Zwischenfrucht-Varianten im Vergleich zur Brachevariante. Über einen Zeitraum von 8 Jahren konnte die Zwischenfrucht-Variante den Nmin-Wert um durchschnittlich 47 kg N/ha mindern. Die Daten stammen aus den jährlich durch den MR Wetterau durchgeführten Zwischenfrucht-Versuchen.
Steigerung der Bodenfruchtbarkeit
Zwischenfrüchte reichern den Boden mit org. Substanz an. Dadurch erhöht sich das Nahrungsangebot für die Bodenlebewesen wie den Regenwurm. Des Weiteren erschließen insbesondere Mischungen vieler verschiedener Arten den Wurzelraum intensiv, sodass die Bodenstruktur deutlich verbessert wird. Tiefenrettich z. B. eignet sich hervorragend um Verdichtungen im Boden aufzubrechen.
Einige Zwischenfruchtarten wie Phacelia oder Buchweizen sind in der Lage, nicht unmittelbar pflanzenverfügbaren Phosphor aus dem Boden aufzuschließen. Dieser wird dann für die Folgekultur nutzbar.
Boden- und Erosionsschutz
Zwischenfrüchte schützen den Boden insbesondere im Winter vor Verschlämmung in Erosion. Durch die intensive Durchwurzelung und die org. Rohsubstanz wie Pflanzenteile wird die Bodenstruktur stabilisiert. Zum einen wird dadurch der oberflächliche Abfluss gebremst, zum Anderen kann bei Starkniederschlägen mehr Wasser in kürzerer Zeit infiltrieren.
Phytosanitärer Nutzen
Durch ihren verstärkten Wuchs können gut entwickelte Zwischenfruchte Unkräuter und -gräser unterdrücken, die man sonst mechanisch oder chemisch bekämpfen müsste. Des Weiteren können bestimmen Pflanzenarten reduzierend auf bodenbürtige Krankheitserreger wie z.B. Nematoden wirken und deren Population erheblich dezimieren.
Biodiversität
Zwischenfrüchte leisten einen bedeutenden Beitrag zur Biodiversität in der Agrarlandschaft. Insbesondere spät blühende Arten bieten Nahrung für Insekten im Herbst. Für Wildtierarten bilden Zwischenfruchtbestände Rückzugs- und Lebensraum.
Auswahl der Zwischenfrucht
Die Wahl richtigen Zwischenfrucht ist entscheidend für den Erfolg der Maßnahme. Sie sollte in Abhängigkeit der Fruchtfolge, Zielsetzung der Begrüngung und in Hinblick auf Fördermöglichkeiten bzw. Greening getroffen werden.
Einfache Mischungen aus wenigen Arten reichen für die meisten Zwecke i. d. R. vollkommen aus. So gelingen reine Senf-Bestände, von Trockenjahren abgesehen, meistens und können durch die enorme Wüchsigkeit große Mengen an Stickstoff aufnehmen. Ein zweiter Mischungspartner kann den Komplettausfall einer Mischung absichern. Die trockenheitsresistente Phacelia ist daher ebenfalls eine gute Wahl.
Komplexe Mischungen aus mehr als 3 Arten sind oft, insbesondere wenn großkörnige Leguminosen enthalten sind, deutlich teurer und erzielten in Versuchen des MR Wetterau nicht ansatzweise die Bodenbedeckungen weniger komplexer Mischungen. Zudem konnte der Nmin-Wert durch Verwendung von Leguminosen-Zwischenfrüchten nicht entsprechend gemindert werden. Bei Verwendung Leguminosen-haltiger Zwischenfrüchte muss die Aussaat möglichst früh, d. h. Juli - Anfang August erfolgen, was in den seltensten Fällen möglich ist. Eine Andüngung sollte ausbleiben (Düngebedarfsermittlung im Herbst).
Aus den Versuchen des MR Wetterau zeigte sich, dass zu hohe Anteile an Ramtillkraut in Mischungen vermieden werden sollten. Es empfiehlt sich bei Mischung aus Phacelia, Alexandrinerklee und Ramtillkraut einen Gewichtsanteil von 33% nicht zu überschreiten, um Lücken durch vorzeitiges Abfrieren des Ramtillkraut zu vermeiden.
Eignung Zwischenfrüchte nach Fruchtfolgen
Bei Auswahl der Zwischenfrucht ist auf die Fruchtfolge zu achten. Die Blattfrüchte in der Fruchtfolge bestimmen dabei die möglichen Arten, da einige Zwischenfrüchte als Vermehrer von Krankheiten und Schädlingen für bestimmte Kulturen dienen.
Mit Klick auf die jeweilige Kultur gelangen Sie zu den fruchtfolgespezifischen Auswahlkriterien.
Etablierung und Umbruch
Aussaat
Generell lässt sich sagen, dass eine späte Aussaat die Entwicklung der Zwischenfrucht negativ beeinträchtigt, somit ist ein früher Aussaattermin anzustreben. Als optimal hat sich in Versuchen des MR Wetterau eine Aussaat bis zum 20.08. herausgestellt. In trockenen Jahren konnte eine Aussaat direkt nach der Ernte überzeugen.
Der Saattermin ist jedoch auch von der verwendeten Zwischenfrucht und deren Verwendungszweck abhängig. Saatzeitpunkte von Mischungen sollten anhand der Anforderungen der Mischungspartner festgelegt werden. Enthält eine Mischung also Erbsen, sollte sie möglichst früh bis Anfang August gesät werden.
Frühe Saat Ende Juli/ Anfang August |
Normale Saat bis 20. August |
Späte Saat bis 01. September, nur in Ausnahmefällen später |
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Großkörnige Leguminosen Nematodenresistenter Senf Nematodenresistenter Ölrettich Alexandrinerklee Perserklee Weißklee Sommerwicke Rispenhirse |
Phacelia Ramtillkraut Rauhafer Sonnenblume Weidelgras Rotklee |
Senf Ölrettich Buchweizen Welsches Weidelgras Sommerraps Winterraps Winterrübsen Winterwicke Inkarnatklee Grünroggen |
Zu beachten gilt hierbei, dass insbesondere Arten mit verfrühter Blühneigung (bspw. Buchweizen) vor Winter nicht die generative Phase erreichen sollten. Bei Verwendung von nematodenresistentem Senf und Ölrettich muss eine frühe Saat erfolgen, damit Nematoden effektiv bekämpft werden können. Die Sorten müssen dazu dann zusätzlich eine geringe Blühneigung aufweisen.
Nur in Ausnahmefällen sollte noch eine Aussaat nach dem 01. September erfolgen. Zu späten Saatterminen bieten sich i.d.R. Senfarten an, da diese trotzdem noch viel Masse bilden können. Sollte Senf nicht in Frage kommen, können auch geeignete Winterzwischenfrüchte wie Grünroggen, Landsberger Gemenge etc. ausgesät werden. Allerdings muss hier beachtet werden, dass diese Zwischenfrüchte im Winter nicht abfrieren und somit im Frühjahr bekämpft werden müssen.
Das umfangreiche pflanzenbauliche Wirkungsgefüge aktueller z. T. kostenintensiver Zwischenfrucht-Mischungen empfiehlt bei ausreichend Bodenfeuchte grundsätzlich eine hauptfruchtähnliche Bestellung mittels Drillsaat mit Saatbettbereitung oder bei Trockenheit eine Direktsaat. Bei Mischungen muss bei einer Ablagetiefe von 2 bis 4 cm, je nach Trockenheit und Saatbettbeschaffenheit, ein Kompromiss eingegangen werden, da die einzelnen Komponenten unterschiedliche Ablagetiefen erfordern (Gräser, Klee, Senf, Phacelia 1-2 cm; Getreide 2-4 cm, Erbse 4-7 cm). Die Zwischenfrucht dankt dies mit verbessertem Wachstum, die genannten positiven Effekte auf Boden und Folgekulturen verstärken sich deutlich.
Umbruch
Der Umbruch von Zwischenfrüchten vor Sommerkulturen sollte immer so spät wie möglich stattfinden. Bei abfrierenden Zwischenfrüchten hat es sich bewährt, bei Frost zu Jahresbeginn die Kultur zu walzen. Dadurch werden die Pflanzen geschädigt und die Frostempfindlichkeit steigt. Somit wird insbesondere in milden Wintern ein sicheres Absterben gewährleistet.
Wenn Zwischenfrüchte nicht abfrieren, beispielsweise vor Winterungen oder bei winterharten Kulturen, erfordert dessen Beseitigung einen höheren Aufwand, der bei der Planung und Sortenwahl schon mitberücksichtigt werden sollte.
Wurde vor der Saat eine tiefe Bodenbearbeitung durchgeführt, kann in den meisten Fällen direkt in die (abgestorbene) Zwischenfrucht gedrillt werden. Eine erneute tiefere Bodenbearbeitung ist nur in Ausnahmefällen notwendig.
Düngung
Ob eine Düngebedarf zur Zwischenfrucht besteht, lässt sich anhand folgender Punkte feststellen:
Düngung und Erntemenge der vorangegangen Kultur (Empfehlung): Die Düngung inkl. Frühjahrs-Nmin, also das Gesamt-N-Angebot, sollte dem Entzug der Erntefrucht gegenübergestellt werden. Ergeben sich Bilanzüberschüsse, konnte nur ein Teil des N umgesetzt werden, der restliche N befindet sich damit noch mit großer Wahrscheinlichkeit im Boden.
Häufigkeit org. Düngung in den Vorjahren (Empfehlung): Handelt es sich um eine langjährig org. gedüngte Fläche, besteht in den seltensten Fällen im Spätsommer/ Herbst ein Andüngebedarf. Grund dafür ist der Aufbau des org. N-Pools im Boden, der immer wieder mineralisiert und so pflanzenverfügbar wird.
Herbst-Nmin-Werte in den Vorjahren (Empfehlung): Bei wiederholt hohen Herbst-Nmin-Werten > 60 kg N/ha (Ziel-Nmin WRRL: 30 kg N/ha) spricht dies für eine hohes Mineralisationspotenzial aus Boden, org. Düngung etc. oder aber für eine unzureichende Verwertung des eingesetzten N-Düngers. Eine Düngung im Spätsommer/ Herbst ist dann i. d. R. nicht notwendig.
Anzudüngende Kultur (Empfehlung): Zwar ist die Andüngung der Wintergerste rechtlich noch erlaubt, sie ist aufgrund der doch recht geringen Herbst-N-Aufnahme umstritten. Aber auch eine Andüngung von Zwischenfrüchten und Raps ist zu prüfen. Beide Kulturen haben im Herbst i. d. R einen pos. Wasserschutzeffekt, da sie den Rest-Nmin gut abzuschöpfen. Der Effekt kann bei ungerechtfertigter Andüngung verloren gehen. Besonders in Jahren, in denen das Auflaufen und die weitere Entwicklung einer ZWF (gilt auch für Raps) bei Trockenheit unsicher ist, sollte eine Andüngung in jedem Fall unterbleiben.
Intensität der Bodenbearbeitung nach der Ernte (Empfehlung): Bei einer intensiven Bodenbearbeitung wird durch die Belüftung des Bodens viel N durch Bodenorganismen mineralisiert. Der Bedarf der Pflanze fällt dadurch deutlich geringer aus, eine Andüngung ist dann häufig nicht notwendig.
Nmin-Schnelltest nach Ernte (Empfehlung): Ergeben sich bei einemNmin-Schnelltest Nmin-Werte > 30 kg N/ha, besteht kein N-Bedarf. Für einen Schnelltest nach der Ernte können Sie sich bei uns melden!
Laut Düngeverordnung ist eine Düngung zur Zwischenfrucht nur in Höhe des Stickstoffbedarfs bis max. 30 kg NH4/ha bzw. 60 kg Nges/ha möglich. Bitte beachten sie, dass die Herbstdüngung von Zwischenfrüchten in Gefährdeten Gebieten nach DüV § 13 ab 2021 verboten ist. Lediglich die Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren in Höhe von 120 kg Nges/ha bleibt weiterhin erlaubt, wenn keine Futternutzung erfolgt.
Förderung des Zwischenfruchtanbaus
Ausgleichszahlungen in WSG
In vielen Wasserschutzgebieten im Beratungsbereich des MR Wetterau werden durch die Wasserversorger Ausgleichszahlungen für besondere Leistungen der Landwirte gezahlt. Dazu gehört auch der Zwischenfruchtanbau.
Je nach Kooperationsvereinbarung ist die Höhe der Ausgleichszahlungen von Wahl der Zwischenfrucht und Bestellung und/oder nach Umbruchterminen gestaffelt. Je später der Umbruchttermin, desto höher fällt die Ausgleichszahlungen i. d. R. aus. Auch die Qualität der Zwischenfrucht-Bestände im Herbst ist in einigen Wasserschutzgebieten entscheidend für eine Ausgleichszahlung.
Wir beraten Sie gerne zur Förderung in Ihrem Wasserschutzgebiet!
GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung
Mit dem Anbau von Zwischenfrüchten können Sie Ihre Vorgaben für GLÖZ 6 - Mindestbodenbdeckung erfüllen. Auf konkrete Fristen wird ab 2025 verzichtet, Zwischenfrüchte müssen zeitnah nach der Ernte etbaliert werden und das Ende des Antragsjahres entspricht dann dem Verpflichtungszeitraum (also 31.12.).
!! Für das Antragsjahr 2024 gilt jedoch noch die Standzeit bis 15.01. !!
Beachten Sie unbedingt, dass die Vorgaben für die Zwischenfrüchte in WSG und in mit Nitrat belasteten Gebieten (DüV) weitreichender sind als GLÖZ 6 dies vorsieht.